- mehrgliedrige Steuer
- 1. Begriff: Die Gliederung eines ökonomischen Vorgangs (z.B. Einkommensentstehung) und die darauf aufbauende (Einkommens-)Steuer aus erhebungstechnischen Gründen in mehrere selbstständige Steuern. Lediglich eine (evtl. aus steuertechnischen Gründen vorteilhafte) Erhebungsweise. Die selbstständige Steuer wird als Gliedsteuer bezeichnet.- 2. Erkennungsmerkmal für das Gliedverhältnis der einen zur anderen Steuer ist die ⇡ Anrechenbarkeit von Steuern. Im Steuersystem der Bundesrepublik Deutschland sind die Lohnsteuer, die Kapitalertragsteuer, die körperschaftliche Ausschüttungsteuer sowie bestimmte ⇡ Abzugsteuern Gliedsteuern zur veranlagten Einkommensteuer.
Lexikon der Economics. 2013.